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Welche Unterlagen braucht man beim Immobilienverkauf?

· von Niclas van der Straeten

Unvollständige Unterlagen bremsen einen Verkauf an zwei Stellen: Interessenten können das Objekt nicht seriös prüfen, und die finanzierende Bank des Käufers gibt ohne bestimmte Dokumente keine Zusage. Die folgende Übersicht zeigt, was benötigt wird und wo es herkommt.

Welche Unterlagen werden immer benötigt?

UnterlageZuständige Stelle
Aktueller GrundbuchauszugGrundbuchamt beim Amtsgericht
Flurkarte / LiegenschaftskarteKatasteramt
Grundrisse und BaupläneBauamt (Akteneinsicht)
Wohn- und NutzflächenberechnungBauakte oder Neuberechnung
Gültiger EnergieausweisEnergieberater / Aussteller
Nachweise über ModernisierungenEigene Unterlagen, Handwerkerrechnungen

Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und ihnen nach Vertragsschluss übergeben werden. Die wesentlichen Angaben daraus – Ausweisart, Energiekennwert, Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse – gehören bereits in das Inserat.

Was kommt bei einer Eigentumswohnung dazu?

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • Gemeinschaftsordnung
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre
  • Aktuelle Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
  • Nachweis über die Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Informationen zu beschlossenen oder anstehenden Sanierungen

Käufer und Banken lesen die Protokolle sehr genau. Beschlossene Sonderumlagen oder anstehende Großsanierungen wirken sich unmittelbar auf den Preis aus. Sie zu verschweigen ist keine Option – sie früh zu kennen und einzupreisen dagegen sinnvoll.

Was kommt bei einem vermieteten Objekt dazu?

  • Alle aktuellen Mietverträge inklusive Nachträgen
  • Aufstellung der Kaltmieten und Nebenkostenvorauszahlungen
  • Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Nachweise über Kautionen
  • Übersicht über durchgeführte Mieterhöhungen

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug her?

Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse nachweist – als Eigentümer ist das gegeben. Der Auszug sollte zum Verkaufsstart nicht älter als wenige Monate sein, weil Käufer und Banken einen aktuellen Stand sehen wollen.

Was tun, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Baupläne lassen sich in der Regel über Akteneinsicht beim zuständigen Bauamt beschaffen. Das dauert je nach Kommune unterschiedlich lange und ist in der Praxis der häufigste Zeitfresser. Deshalb sollte dieser Schritt ganz am Anfang stehen und nicht erst, wenn ein Interessent danach fragt.

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